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   RG, 04.11.1902 - Rep. II. 194/02   

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https://dejure.org/1902,286
RG, 04.11.1902 - Rep. II. 194/02 (https://dejure.org/1902,286)
RG, Entscheidung vom 04.11.1902 - Rep. II. 194/02 (https://dejure.org/1902,286)
RG, Entscheidung vom 04. November 1902 - Rep. II. 194/02 (https://dejure.org/1902,286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Klage des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen den im Zahlungsverzuge befindlichen Käufer zulässig, ohne daß es vorher der im § 326 Abs. 1 B.G.B. vorgeschriebenen Fristsetzung bedarf? 2. Bedarf es im vorbezeichneten Falle bei Handelskäufen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kauf. Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 53, 11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 27.05.1902 - II 32/02

    Kauf; Schadensersatz bei Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus RG, 04.11.1902 - II 194/02
    Der erkennende Senat des Reichsgerichts hat wiederholt entschieden (vgl. die Urteile vom 27. Mai 1902, Rep. II. 32/02, und vom 11. Juli 1902, Rep. II. 129/02), (1) (2) daß durch eine ernstliche Lieferungsverweigerung des im Verzüge befindlichen Verkäufers die Fristbestimmung entbehrlich wird, und dem Käufer das Recht erwächst, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  • RG, 11.07.1902 - II 129/02

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Deckungskauf.

    Auszug aus RG, 04.11.1902 - II 194/02
    Der erkennende Senat des Reichsgerichts hat wiederholt entschieden (vgl. die Urteile vom 27. Mai 1902, Rep. II. 32/02, und vom 11. Juli 1902, Rep. II. 129/02), (1) (2) daß durch eine ernstliche Lieferungsverweigerung des im Verzüge befindlichen Verkäufers die Fristbestimmung entbehrlich wird, und dem Käufer das Recht erwächst, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 46/80

    Schadensersatz - Nichterfüllung - Deckungsverkauf - Mehrerlös -

    Danach kann hier nicht zweifelhaft sein, daß der von ihm beim Deckungsverkauf erzielte Mehrerlös seinen Schadenverringert (RGZ 53, 11 (15); RGRK, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 25; Staudinger-Otto, BGB, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 53; vgl. auch BGH, WM 1976, 352 (353) = NJW 1976, 848 L, zur Frage eines später wieder ausgeglichenen Kursverlusts).
  • BGH, 22.12.1955 - II ZR 1/54

    Rechtsmittel

    Der Schuldner setzt sich damit selbst in Verzug (RGZ 51, 347; 53, 11; 57, 106; 67, 317; vgl. auch RGRK z BGB Anm. 2; Staudinger - Werner 9. Aufl. Bem. A II 2 c zu § 284 BGB).
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